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Ein Umzug kostet Geld. Oft können Sie diese Kosten beim Finanzamt geltend machen. Fragen Sie Ihren Steuerberater.
Hier einige kurze Tipps:
– Privater Umzug – Umzug als haushaltsnahe Dienstleistungen, Materialkosten sind nicht abzugsfähig
– Beruflich bedingter Umzug – Werbungskosten; hier auch an die Anzeigenschaltung für die Wohnungssuche denken, Maklergebühren, Fahrtkosten zur Besichtigungen …
Ein Umzug ist beruflich bedingt, wenn z. B.:
– die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erheblich verkürzt wird
– der Arbeitnehmer versetzt wird
– doppelte Haushaltsführung durch den Umzug zum Beschäftigungsort entfällt
Weitere Informationen erhalten sie von Ihrem Steuerberater.
Weitere Informationen:
http://www.impulse.de/recht-steuern/steuertipps/umzugskosten-steuer/2663216.html