Ein Umzug kostet Geld. Oft können Sie diese Kosten beim Finanzamt geltend machen. Fragen Sie Ihren Steuerberater.

Hier einige kurze Tipps:

– Privater Umzug – Umzug als haushaltsnahe Dienstleistungen, Materialkosten sind nicht abzugsfähig

– Beruflich bedingter Umzug – Werbungskosten; hier auch an die Anzeigenschaltung für die Wohnungssuche denken, Maklergebühren, Fahrtkosten zur Besichtigungen …

Bild: umzugskartons von Umzüge SteinerEin Umzug ist beruflich bedingt, wenn z. B.:

– die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erheblich verkürzt wird

– der Arbeitnehmer versetzt wird

– doppelte Haushaltsführung durch den Umzug zum Beschäftigungsort entfällt

Weitere Informationen erhalten sie von Ihrem Steuerberater.

Weitere Informationen:

http://www.impulse.de/recht-steuern/steuertipps/umzugskosten-steuer/2663216.html